Saalhauser Bote Nr. 33, 2/2013
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Das Helle Trio – Fotos erzählen eine Story

von F.W.Gniffke

Jeder in Saalhausen kennt den Begriff „Helle” und er weiß, dass damit unsere sonnenbeschienene Seite, das Wohngebiet nördlich der B236 gemeint ist. Zum Beispiel hatte der 2012 verstorbene Allgemeinmediziner und Hausarzt vieler Saalhauser Dr. Peter Wolf in der Starenstr. 2 seine Praxis. Viele wissen noch, dass er sich furchtbar über die Blümschen Gesundheitsreformen ärgerte und aufregte. Seine Auseinandersetzung sublimierte er dadurch, dass er ein Kunstwerk töpferte. Im Boten Nr. 30 1-2012 druckten wir ein Foto davon in unserem Nachruf zum Tod von Dr. Peter Wolf ab und schrieben dazu:

„Die Ärzteschaft und somit auch seine Patienten hatten in ihm einen starken Streiter gegen übertriebene Gesundheitsreformen. Norbert Blüm und dessen Staatssekretär erklärte er zu seinen Gegnern - vor seinem Haus steht noch heute eine fast lebensgroße Plastik, die er selbst töpferte und mit der er seinen Frust an der verordneten „Bürokraten-Medizin” abreagierte.

Die Nachbarschaft an der Helle hat dieses Kunstwerk mit Dr. Wolf zünftig eingeweiht.(1992) So hatte sich ein Helle-Trio (Karl Heinz Oberstadt, Alfons Neuhäuser und Heribert Lück) gebildet, das dem „Einweihungsakt” einen würdigen Rahmen gab. Für unser Archiv erhielten wir von Karl Heiz Oberstadt die folgenden Fotos: Dr. Peter Wolf beim Verlesen einer Resolution (aufgestützt auf den Kopf von Dr, Norbert Blüm, dem damaligen Gesundheitsminister, das Helle-Trio in Aktion und bei der Gratulation.





Im Internet lasen wir im Lexikon Wikipedia:

Die Gesundheitsreform 1989

Mit dem Gesundheitsreformgesetz „GRG” unter Norbert Blüm (CDU) wurde die gesetzliche Krankenversicherung aus dem 2. Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) ab 1. Januar 1989 in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen. Zu den weiteren Änderungen gehörten die Einführung einer „Negativliste” für vom Bundesministerium als unwirtschaftlich beurteilte Medikamente, die Einführung von Festbeträgen für Arzneimittel (bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen) und eine höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel. Bei nicht preisgebundenen Präparaten betrug der Aufschlag künftig 3,00 DM statt 2,00 DM. Die Klinik-Zuzahlung wurde verdoppelt. Eine deutliche Selbstbeteiligung (zwischen 40 und 50 % der Kosten) beim Zahnersatz wurde eingeführt.

Auch Arbeiter wurden nun versicherungsfrei, wenn sie die Jahresarbeits-entgeltgrenze, die an die Stelle der bisherigen Jahresarbeitsverdienstgrenze trat, überschritten; vorher galt das nur für Angestellte.

Die Differenzierung zwischen Arbeiter und Angestellten wurde aufgehoben. Dabei wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung weitgehend eingeschränkt. Für Arbeiter und Angestellte war ein sogenanntes Solidarmodell vorgesehen, wonach beide Arbeitnehmergruppen nicht das Recht hatten, einer Ersatzkasse beizutreten, falls sie mit ihrem Entgelt nicht 3600 DM (1841 Euro) überschritten und nicht mindestens 5 Jahre bei einer Primärkasse versichert waren. Im Leistungsbereich wurden erweiterte Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen einer häuslichen Pflegehilfe bei Pflegebedürftigkeit mit aufgenommen. Die Kosten für Zahnersatz wurden nur noch bis 50 Prozent und die einer kieferorthopädischen Behandlung nur in Form einer Kostenerstattung bis maximal 75 Prozent von der Krankenversicherung übernommen und das auch nur, wenn die Behandlung erfolgreich zu Ende geführt wurde. Das Sterbegeld der Krankenversicherung wurde gekürzt.

Allgemein als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Sie sind bis heute noch nicht abgeschlossen.


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