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Saalhauser Bote Nr. 25, 2/2009
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Ein Blick in die Protokollbücher des ehemaligen Amtes Kirchhundem und der dazugehörigen Gemeinde Saalhausen

von F.W.Gniffke
 

Band 1 (1843-1869)

03.06.1859 „Das Einzugsgeld ist in der Höhe, wie es am 30.09.1858 festgelegt wurde, nicht von der höheren Behörde genehmigt. Es wird nunmehr für jede Familie und selbständige Mannsperson auf 5 Thlr., für ein Frauenzimmer auf 3 Thlr festgesetzt. Wer vor Ablauf eines Jahres die Gemeinde wieder verlässt, erhält den vollen Betrag wieder zurück. Der halbe Betrag wird dem erstattet, der vor Ablauf von 3 Jahren die Gemeinde verlässt” Anmerkung der Redaktion: Heute freut man sich über jeden Zuzug.  

10.08.1859 Auf die Anzeige des Gendarmen Schönert über den polizeiwidrigen Zustand der Gleierbrücke unterhalb Saalhausens sagt der Gemeinderat folgendes: „Diese Brücke ist keine Gemeindebrücke und dient zunächst nur den Interessenten derjenigen Grundbesitzer, welche jenseits der Lenne Grundstücke besitzen. Da indes die Gemeinde immerhin ein kleines Interesse an der Erhaltung hat, so will sie ein Sechstel der Reparaturkosten für dieses mal auf die Gemeindekasse übernehmen. Bedingung ist, dass die interessierten Grundbesitzer der Gemeinde gegenüber verbindlich erklären, dass sie die restlichen 5/6 der Kosten übernehmen.”

Zur Sicherung der Fußbrücke über die Gleie beim sogenannten Brückenhaus soll zum Schutz gegen Überschwemmungen auf einer Seite des Ufers eine sogenannte Pfätzmauer angelegt werden.  

Anmerkung der Redaktion: Siehe auch unseren Artikel „Die Dreikönigsbrücke” im Saalhauser Boten Nr. 24, 1/2009, Seite 2.  

24.01.1869 Hinsichtlich der Verlegung des Ortsschildes wird in der Erwägung, dass die alte Tafel noch sehr gut ist, beschlossen, sie mit einem neuen Anstrich und einer neuen Schrift zu versehen, was von einem hiesigen Schreiner geschehen kann.  

Anmerkung der Redaktion: Sparsam waren unsere „ Altvordern” schon!  

24.01.1869 Der mündliche Antrag des Kaspar Rameil gt. Rötz, ihm das alte Spritzenhaus mit dem zugehörigen Platz zu überlassen, wird genehmigt. Dafür baut der Rameil au dem ihm von dem F.Jos. Gastreich verkauften Platz ein neues Spritzenhaus aus Bruch- oder Ziegelsteinen mit einem Schieferdach. Die beidseitige Übergabe erfolgt, sobald der Rameil das neue Spritzenhaus fertig hat.    

Anmerkung der Redaktion: Siehe auch unseren Artikel auf Seite 33 Nr. 24 Ausgabe 1/2009  


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