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Saalhauser Bote Nr. 33, 2/2013
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Zur Geschichte der Lennebrücke bei Störmecke (vor etwa 140 Jahren)

Aus Protokollaufzeichnungen aus den Protokollbüchern des ehemaligen Amtes Kirchhundem

Zusammengestellt von F.W. Gniffke

Anfänglich hatten die Saalhauser Ortsvertreter nichts für den Bau und die Renovierung des Weges und der Brücke nach Milchenbach übrig. Wir lesen in den Bänden 1 und 2 der Protokollbücher den langen Prozess bis zur Beteiligung Saalhausens an den Kosten. (Die Zahlen vor den in Klammern stehenden Daten geben die Eintragungsnummern an.)

27. (7.3.1863) Die Instandsetzung des Weges in der Störmecke innerhalb der Saalhauser Flur wird aus folgenden Gründen abgewiesen:

1. Die Gemeinde Saalhausen hat nie etwas zur Unterhaltung dieses Weges getan. 2. Die Ortsgemeinde Milchenbach dagegen hat ihn bisher immer verbessert und fahrbar erhalten, was durch Zeugen bewiesen werden kann. In dem Fall, dass die Gemeinde Saalhausen von der Verwaltungsbehörde zur Instandsetzung gezwungen würde, so wird beschlossen, den Rechtsweg zu betreten.

28. (11.4.1863) Auf die landräthliche Verfügung betr. des Wegebaus im Störmecker Tal beschließt die Gemeindevertretung folgendes: "Wir beharren auf unserem Beschluss vom 7.3. Zur Begründung und Beweisführung schlagen wir vor, folgende Zeugen zu vernehmen: Joh. Schöttler - Platzmeister auf dem Störmecker Hammer, H.A. Schulte - Gastwirt, Kaspar Lutze - Tagelöhner, Joh. Heimes - Köhler, Franz Ant. Hamers, Joh. Hennes und Anton Schulte gt. Schales - Landwirte, Franz Stilper und Adam Heckel - Knechte bei Gerlachs, Georg Pieper, K.F. Schulte - Landwirte, F.A. Gerlach - Gutsbesitzer, Joh. Lammers - Tagelöhner, F. Peter Schöttler sen. Die Vertretung hofft durch oben angegebene Zeugen den genügenden Beweis zu führen, dass nicht der Gemeinde Saalhausen, sondern der Ortsgemeinde Milchenbach die Verpflichtung obliegt, den besagten Weg zu unterhalten und die Kosten dafür aufzubringen."



36. (23.7.1864 Zu der landrätlichen Entscheidung betr. des Ausbaus des Weges im Störmecker Tal auf der Saalhauser Flur wird einstimmig beschlossen, Widerspruch einzulegen und ein Rechtsgutachten beizufügen.

41. (29.12.1864) Gegen die Entscheidung der Königl. Regierung Arnsberg betr. des Baues des Störmeckertalweges wird Widerspruch beim Königl. Ministerium eingelegt. 47. ( 29.4.1867) Zu der Landräthlichen Verfügung betr. des Baues der Lennebrücke bei Störmecke wird erklärt: "Durch den Beschluss der Gemeinde Lenne vom 3.12.1844, an dem die Vertreter von Milchenbach beteiligt sind und unterschrieben haben, ist anerkannt, dass die Brücke vom Ort Milchenbach und dem Besitzer des Störmecker Hammers anteilmäßig gebaut werden muss.

Die damals anerkannte Regelung ist durch nichts aufgehoben worden. Vielmehr ist durch Reparaturen in den Jahren 1851/54/56 und 1859, welche zur Hälfte von dem Ort Milchenbach und zur anderen Hälfte von dem Hammerbesitzer bezahlt wurden, diese Regelung immer wieder anerkannt worden. Wir weisen also die Verpflichtung zum Bau und der Unterhaltung der Brücke ab.

Wenn wir die Baupflicht sowie die Pflicht zur Unterhaltung auch nicht anerkennen, so sind wir doch um des Friedens mit unseren Nachbarn halber erbötig, den Baupflichtigen zu diesem Brückenbau eine Beisteuer 200 Thaler aus der Gemeindekasse zu gewähren."

Die Neubedielung der Lennebrücke im Ort ist als nötig anerkannt. Die Arbeit soll öffentlich wenigstfordernd verdungen und im Laufe dieses Sommers zur Ausführung kommen. Gleichzeitig soll die Mauer an der Lenne entlang, vor der Schule, zur Ausbesserung verdungen werden.

50. (12.3.1868) Nach Vorlage der Bau- und Kostenpläne für den Milchenbacher Weg wird beschlossen, denselben aus folgenden Gründen nicht zu genehmigen:

1. Die geplante Linie läuft durch ein Gebiet, welches durchgängig nass ist. Selbst bei der doppelten Zahl von Durchlässen, wie sie im Plan vorgesehen sind, lässt sich der Weg im Winter nicht trocken halten.

2. Die Linie führt an der Winterseite des Tales entlang. Sie würde also bei strengem Winter durch Eis und Schnee für den Verkehr gesperrt sein.

3. Bei dem in der hiesigen Gegend täglich fühlbarer werdendem Mangel an Wiesen und Äckern wird, abgesehen von den hohen Grundstücksentschädigungen, diese Linie schon aus nationalen ökonomischen Rücksichten zu verwerfen sein.

4. Es wurde von einer gewählten Kommission von Sachkennern eine vorteilhafte Linie für den Milchenbacher Weg ausfindig gemacht. Diese geht oberhalb des Störmecker Hammers mit einer Brücke über die Lenne und durchschneidet dann eine kleine Wiese, welche von dem Hammergraben durchflossen wird. Sie geht sodann unterhalb des großen Richard'schen Ackerlandes durch ein schlechtes Ufer dieses Ackers zu der mageren und wenig beholzten Sommerseite des Milchenbacher Tales. Diese Linie hat vor der geplanten folgende Vorzüge:

a. Sie ist selbst im Winter durchgehend trocken.

b. Sie wird bei jeder Jahreszeit dem Verkehr kein Hindernis bieten.

c. Sie ist kürzer.

d. Das benötigte Material wird auf der ganzen Strecke durchweg direkt zu gewinnen sein. Deshalb fällt der kostspielige Transport der schweren Massen fort.

e. Es werden nur einige wenige Durchlässe benötigt.

f. Die Baukosten werden gegenüber der geplanten Linie bedeutend niedriger, besonders wird die Grundstücksentschädigung um 2/3 geringer zu stehen kommen. Es wird gebeten, eine Kommission von Sachverständigen an Ort und Stelle zu entsenden, um die oben beschriebene neue Linie zu besichtigen. Dabei wird man sich von den Vorteilen durch Augenschein überzeugen.

60.(28.5.1870) Die Bauaufsicht und die Abnahme der Lennebrücke und des Communalweges bei Störmecker Hammer wird dem Kreisbaumeister Trainen in Berleburg übertragen. Die Begründung: Der Kreisbaumeister Trainen bereist monatlich mehrmals die Prov.-Lennestraße bis Altenhundem, kommt also unmittelbar an der genannten Brücke und dem Weg vorüber und ist daher die jeweilige Lokalbesichtigung nicht mit besonderen Mühen und Reisekosten verbunden, wie es bei dem Kreisbaumeister Staudinger in Olpe doch der Fall ist, da dessen Straßenbereich sehr entfernt liegt. Zudem ist bei der Bauausführung Rat oder Gutachten eines Baumeisters an Ort und Stelle oft erforderlich.

Kreisbaumeister Staudinger, seinerzeit auch in Berleburg stationiert, war bei der Abnahme mehrerer Bauten damals hier in Saalhausen tätig. Um die Genehmigungserteilung der höheren Behörde soll gehorsamst nachgesucht werden. Die Unterzeichner:

  • Müller, Vorsteher,
  • E. Gerlach,
  • Hennes,
  • Anton Schulte,
  • Casp. Rameil gt. Rotz,
  • Heinrich Voss,
  • Edm. Gastreich

61. (21.6.1870) Auf Grund der Vorbedingungen bei der Vergabe des Brückenbaues bei Störmecker Hammer wird der Plan des Baumeisters Staudinger abgeändert. Die Brücke, anhand der Zeichnung des Maurermeisters Heimes in Heinsberg, begutachtet durch Baumeister Staudinger lt. Schreiben de Dato 18. Mai 1870, wird nicht mit drei, sondern mit zwei Bogen erbaut.

69. ( 28.4.1872) Der verstorbene Herr Landrat Freusberg hat 1868 den Gemeinden Saalhausen und Milchenbach 400 Taler aus dem Hilfsfond zum Bau der Störmecker Brücke in Aussicht gestellt.

Ein Erlass der Königl. Regierung vom 7.4. d.J. weist nun der Gemeinde Saalhausen ein Gnadengeschenk von 100 Talern zum Bau der Brücke, Erstellung der Abfahrten und der ganzen Wegstrecke zu folgenden Bedingungen zu:

1. In einem Gemeindebeschluss festzuhalten, welche Wegstrecke in welcher Weise im lfd. Jahr ausgebaut werden soll, 2. anzuerkennen, dass die o.g. Beihilfe ein Gnadengeschenk sei, 3. zu der gen. Beihilfe mindestens den doppelten Betrag aus eigenen Mitteln hinzuzufügen, und dies bis zum 1.11. des Jahres durch ein Attest der Aufsichtsbehörde bestätigen zu lassen, 4. die Verpflichtung zur ferneren Unterhaltung des Weges anzuerkennen. Die Gemeindevertretung beschließt, die gestellten Bedingungen anzuerkennen.

75. ( 28.11.1872) Lt. Erlass der Königl. Regierung und Verfügung des Herrn Landrats wurde im vergangenen Jahr mit dem Bau der massiven Brücke über die Lenne beim Störmecker Hammer begonnen, zugehörige Abfahrten und der Verbindungsweg von Milchenbach zur Prov.-Lennestraße gebaut, ein sog. Gnadengeschenk als Beihilfe von 100 Talern seitens der Königl. Regierung angewiesen und eine weitere Beihilfe von 25 Talern mit Erlass vom 9.Nov. d.J. bewilligt, unter den Bedingungen, wie sie schon unter dem 28.4.1872 niedergeschrieben sind.

Die Gemeinde ist dankbar für den nachträglichen Zuschuss und beschließt, die auferlegten Bedingungen, wie sie als Punkte 1-4 im vorgenannten Schreiben erwähnt sind, zu übernehmen.

Die Gemeindeversammlung beschließt, dem Maurermeister Heimes in Heinsberg auf seinen Antrag und das Gutachten des Kreismeisters Trainen in Berleburg hin für geleistete gute Arbeit und für den Weitertransport der Steine zur Störmecker Brücke zusätzlich 75 Taler aus der Gemeindekasse auszahlen zu lassen.

90. (3.3.1877) Die Grundentschädigungsbeträge vom Milchenbacher Weg in der Störmecke werden an die betreffenden Grundbesitzer, einschl. 5% Zinsen vom 26.8.1875 an, bei der hiesigen Gemeindekasse angewiesen an:

1) Kaspar Schöttler
       Peter und Franz Peter        
       hiesig, 5Mark 90 Pf.
2) Schulte Heinrich Anton 
       hiesig, 7Mark 60 Pf.
3) Tröster Kasp.Neuhäuser        
       Milchenbach, 74Mark 40 Pf.
4) Tröster Anton Schauerte        
       Milchenbach, 178Mark 95 Pf.
5) Schulte C.F.        
       hiesig, 147Mark --Pf.
6) Pastorat,
       hiesig, 195Mark -- Pf.
7) Schöttler Caspar Göbel 
       hiesig, 76Mark 80 Pf.
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Summa: 685 Mark 65 Pf.

Hier enden die Aufzeichnungen. Von einer Einweihungsfeier (wann?) ist keine Rede. Ich denke, bei den sparsamen Gemeindevertretern ist kein Geld dafür ausgegeben worden, so dass auch kein Vermerk ins Protokollbuch gemacht zu werden brauchte.



Unsere Fotos zeigen die Brücke in der heutigen Landschaft (oben) und (unten) die alte Brücke auf einem Foto des Stadtarchivs Lennestadt, das uns der Stadtarchivar, Herr Jürgen Kalitzki zur Verfügung stellte. Im Hintergrund sind die Gleise der damals noch bestehenden Eisenbahnstrecke von Altenhundem nach Wenholthausen zu sehen



Leider liegt dem Stadtarchivar kein Datum vor und so bitten wir auf diesem Wege unsere Leser zu forschen, wann dieses Foto (unten) entstanden sein könnte.

Heute ist die von der B236 abgehende Straße die Härdlerstraße. Sie ist von einer Kreisstraße (K26) zu einer städtischen Straße geworden, um die sich nun die Stadt Lennestadt zu kümmern hat.


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