Saalhauser Bote Nr. 17, 2/2005


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Bedingungslose Kapitulation

- Von F.W. Gniffke -


Unterzeichnet zu Berlin, am 8. Mai 1945


1. Wir, die hier Unterzeichneten, die wir im Auftrage des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht handeln, übergeben hiermit bedingungslos dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig dem Oberkommando der Roten Armee alle gegenwärtig unter deutschem Befehl stehenden Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft.


2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich allen deutschen Land-, See- und Luftstreitkräften und allen unter deutschem Befehl stehenden Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.01 Uhr mitteleuropäischer Zeit am 8. Mai 1945 einzustellen, in den Stellungen zu verbleiben, die sie in diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie ihre Waffen und Ausrüstung den örtlichen alliierten Befehlshabern oder den von den Vertretern der obersten alliierten Militärführungen bestimmten Offizieren übergeben. Kein Schiff, Seefahrzeug oder Flugzeug irgendeiner Art darf zerstört werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen oder Geräte, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen und alle technischen Mittel zur Fortsetzung des Krieges im allgemeinen beschädigt werden.

3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.




4. Diese Kapitulationserklärung stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.


5. Im Falle, dass das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche unter seinem Befehl stehenden Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäss den Bestimmungen dieser Kapitulationserklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmässig erachten.


6. Diese Erklärung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Allein maßgebend sind die englische und die russische Fassung.


Für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht

gez. v. Friedeburg gez. Keitel gez. Stumpff

In Gegenwart von:

Für den obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte gez. A. W. Tedder


Für das Oberkommando der Roten Armee gez. G. Schukow


Bei der Unterzeichnung waren als Zeugen auch zugegen:


General, Oberstkommandierender der Ersten Französischen Armee gez.: J. d. Lattre de Tassigny


Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten gez.: Carl Spaatz


Entnommen: http://www.dsg.ch/08081945.htm


Bedingungslose Kapitulation >> Deutschland - Mai 1945 <<

- Dem Internet entnommen von F.W.Gniffke -

Die bedingungslose Kapitulation (unconditional surrender) wurde in dem Zweiten Weltkrieg von den Achsenmächten verlangt. Am 7.05 1945 unterzeichnet Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes, die Kapitulationsurkunde in dem amerikanischen Hauptquartier von General Eisenhower in Reims (Frankreich). Somit wird die Bedingungslose Kapitulation Deutschlands und das Ende des Zweiten Weltkrieg besiegelt. Der Waffenstillstand soll am 8.05 1945 um 23.01 Uhr anfangen, weshalb dieser Tag auch als Tag der Befreiung gefeiert wird. Auf persönlichen Wunsch von Stalin musste die Urkunde in dem sowjetischen Hauptquartier in Karlshorst ratifiziert werden. Dies geschah in der Nacht vom 8. zum 9.05, im Saal des heutigen Museums Karlshorst, als Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel als Bevollmächtigter der Regierung von Karl Dönitz in den frühen Morgenstunden des 9. Mai seine Unterschrift unter das Papier setzte.


Entnommen: http://bedingungslose_kapitulation.know-library.net/



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