Saalhausen im Kreis Olpe, Herzogtum Westfalen, liegt zu beiden Seiten der Lenne in einem breiten Tale. Die Etymologie des Namens ist unklar. Leitet man ihn von den Kelten ab, ein Volk, welches im 6. und 7. Jahrhundert v.Chr. das mittlere Europa bewohnte und das durch die eindringenden Volksstämme der Germanen teils aus seinen Wohnsitzen verdrängt wurde, teils mit den Eroberern sich vermischte, so dass zum Beispiel in unserer Gegend ein Mischvolk von Sigambrern und Kelten entstand, so bedeutet der Name „Haus im nassen Grunde” (‚sal‘) (in früheren Jahrhunderten wurde nur Salhausen, also mit einem ‚a‘ geschrieben). Das könnte richtig sein, da ein Teil des linken Ufers der Lenne noch jetzt bruchig ist und zwar der Hof, welcher früher den Herren von Oel zu Frielentrop gehörte. ‚Hausen‘ ist durch die Pluralendungen = ‚Häuser ‘ entstanden. Leitet man den Namen aus dem Mittelhochdeutschen ab, so bedeutet ‚sal‘ Herrenhaus, also ein herrschaftliches Haus. Auch diese Ableitung hat aus oben genanntem Grunde etwas für sich. Genug – Saalhausen existiert, mag es nun eine keltische Ansiedlung sein, oder mag es später nach dem herrschaftlichen Hause benannt sein.
Das Dorf scheint schon ziemlich alt zu sein, da die jetzige Pfarrkirche nach ihrem Baustile und auch nach dem Kirchenpatron (dem Hl. Jodokus) mit ziemlicher Sicherheit aus dem 12. Jahrhundert stammt (fr. Kampschulte Kirchenpatronizien). Eigentlicher Pfarrort wurde es indes erst nach 1826; bis dahin gehörte es kirchlich zum Kirchspiel des benachbarten, flussaufwärts liegenden Lenne.
Auffallend ist, dass die Kirche in Saalhausen größer ist als die Kirche in Lenne, letztere obendrein durch Um- und Anbauten vergrößert ist, und wenn man alten Volkssagenglaubt, die im Grunde etwas Wahres enthalten, so soll Saalhausen schon vor einiger Zeit einen eigenen Pfarrer gehabt haben, aber nach einer verheerenden Pest so sehr dezimiert worden sein, dass der Pfarrer sich in Lenne niedergelassen habe. Weil es in kirchlicher Beziehung, wie oben gesagt, zu Lenne gehörte, so sind die Urkunden über die früheren Verhältnisse spärlich. Urkundlich wird Saalhausen um 1350 erwähnt, als der Mönch Franko von Schnellenberg von dem Edelherrn Jost von Grafschaft drei Bauernhöfe für das Kloster Grafschaft für 30 Goldgulden erwarb. Anscheinend eines von diesen Lehengütern verkaufte im Jahre 1687, dem 2. Januar, der Abt Emerich Quinken, „Hammers Gut” genannt, dem Johannes Gobbeln (ungedruckte Urkunde im Besitz des Josef Hennes, genannt Hamers.
Das Vermögen der Kapellen zu Saalhausen betrug im Jahre 1617 fünf Taler und zehn Schillinge. Johan Hehse von Sasmeke, gewesener Scheffe zu Saalhausen, hatte legiert 10 Taler simplices, die halb zu Lenne, halb zu Saalhausen kamen, in perpetuam memoriam. Der Wedemhof zu Saalhausen (Wedem = Weihthum) noch jetzt „domesti dotis” genannt, in einzelnen Gegenden des Sauerlandes „Wiemer” genannt, als Bezeichnung für Pastorat, war geteilt. Der eine Teil war in Besitz des Jost Holler und seiner Vorfahren, den zweiten Teil besaßen Hans Thonihs und seine Vorfahren und hatten als Einkommen 11 Malter Körnerfrucht. Dafür mussten Müller jährlich 20 und viertelhalb Schillinge geben und an drei Montagen in der Fasten, an welchen Gottesdienst in der Kapelle abgehalten wurde, dem Pfarrer freien Tisch gewähren und zugleich als Küster (custos) fungieren. Ebenso musste er auf Kirchweih bis zur ersten Vesper den Geistlichen beköstigen und „in octavo anno exigua elocationis pecunia”.
Der Inhaber der zweiten Hälfte des Wedemhofes, Anton Hanses, hatte jährlich 17/2 Schillinge (semiseptendeum solidi) zu entrichten und an drei Montagen während der Fastenzeit, wenn im Tempel Gottesdienst gehalten wurde, den Küsterdienst zu versehen und zugleich den Geistlichen zu beköstigen. Ebenso hatte er die Verpflichtung, an Samstagen vor Pfingsten bis zur ersten Vesper, die in der Kapelle zu rezitieren war (ad vesperas in Sacella ibidem recitandas) dem Geistlichen freien Tisch zu gewähren „in octavo anno peresigna docationis pecunia”. Die Einkünfte der Kapellen bezog der Pastor in Lenne und zwar jährlich: neun Malter Messhafer und anderthalb Reichstaler und einen Schilling und 30 albos de memoriis von dem Wedemhofe in S. fallend.
1666 verpflichtet sich Hans Johan tho Salhuhsen, die Lagelle zu Saalhausen für die gewöhnliche Schuld drei Pfund Wachs und drei albos zu entrichten und zwar auf Sankt Martinstag, des ”hylligen Byschoppes” (ungedruckte Urkunde, ausgestellt A.D. 1566 ipso diè at lathedran Ptri Apostoli (18. Ja.) von dem Pastor Judocy Conradi de Marekmechis zu Lenne). Ebenso musste Hand der Kapellen sechs Fuder Holz tho sture stellen.