Dankenswerterweise erlaubte Bernhard Illigens, einige alte Urkunden auf dem Schultenhof für die Heimatstube Saalhausen zu fotografieren. Heribert Gastreich, der Gestalter unseres Saalhauser Boten, stellte sich dieser Aufgabe.
Die Dokumente, vermutlich aus Ziegenleder, liegen seit langer Zeit gefaltet. Sie sind deshalb in den Knicken verhärtet. Man traut sich in der Furcht, sie zu brechen, nur vorsichtig ans Auffalten. Für ein Foto waren sie kaum in eine Ebene zu bringen. Mit Rücksicht auf Siegelband und schmale Falzen wurden sie nicht völlig aufgeklappt.
Neben den Wellen schränkt die stellenweise verblichene Schrift und Schwärzungen des Materials durch das Alter die Lesbarkeit ein. Doch erschließen sich Teile des Textes selbst für einen Laien wie mich.
Während mehrere Urkunden des Schultenhofes in der Saalhauser Chronik von 1981 erwähnt sind und von Fachkundigen ihr Inhalt dargelegt ist, fand ich die hier besprochene nicht aufgeführt. Deshalb versuchte ich eine Leseabschrift für den Leser von heute.
Wenn ich Zweifel hegte, versagte ich mir das Spekulieren und setzte ein Fragezeichen für das entsprechende Wort. So gut ich vermochte, gab ich die alte Schreibweise wieder, also auch beispielweise das u für v. Jeden Leser lade ich ein zu Berichtigungen oder Ergänzungen: „Ich Caspar Trilling genande Erwerdts zu Oberhundem thue hirmit kundt und bekenne für mich und meine Erben, daß den Erben Jacob Trilling mein lieber Bruder zu Salhaußen meine ein an und Kindtheil so mein von Hanßen Trilling und Annen meinen Eltern seligen vermoge rechtens oder nach Landtzgewonheit uffererbt zu meinen guiten gnugen bezalt und entrichtet hat, deshalb ich ihnen solches meines Antheils hirmit quitire ledig und loiß zehle, und habe mich daraufhin aller Forderung an Sprach an Sprach und Gerechtigkeit, so ich zu denen vor bemelten meinen Eltern hinderlaißenen Erbschaft gehapt gentzlich entäußert und begeben und dießelbe bemelten meinen Bruder wirklich cedirt und uberlaißen, thu solches auch hirmit und zu Kraft duißes Briffes.
Also daß nun hinfurten derselbe und sein Erben die von meinen Eltern hinderlaßene ? Hauß, Hoift, Garten, Acker, wießen, weidewießen an Gehöltz und anders wie die Stammerben mogen die sein liegent oder fahrent bewechlich oder unbeweglich, los oder aufrichtet ? nichtz drum außgenommen, erblich zu haben besitzen und zu seinem besten und wolgefallen anwenden nutzen und geprauchen soll und mag, daran ich oder meine Erben ihnen in keinem wege hinderen noch das solches durch andere gethan wurde ich ihm sondern ? dieße quitung verzicht ? und unwiderruflich halten, ? zu ? gunsten ? hinfurten kein zusprach oder zutritt haben noch ? haben. Ich verziche und ? auch allen Priuilegien freiheiten und Exceptionen dero Rechten Brifliches und ? und in Sonderheit den Exceptionen Non soluta percunie Simulati contractus deceptionis Ultra Timidium justi prety.
Auch dem Beneficto Restitutione in Integum und dergleich mehr, wie die Stammerben mogen, deren ich und meine erben unß zu Krenkung und vernichtigung dießen Quitungs und verzichts nicht geprauchen, sondern denselben unverbrüchlich halten und dawider nichts selbst oder durch andere furechnen sollen noch wollen, was aber mir oder meinen Erben in kunftiger Zeit durch erbenfelle vermoge Rechtens zufallen möchte, solches sol auß durch dieße Verzeihung unbenommen sein, alles ohn gefehrde, zu Urkundt der warheit habe ich den erehaften und wolerfharnen Frantzen von der Hardt Richtern zu Bilstein meinen freundlichen lieben Vattern mitt fleiß ersucht und erbedten, dass Er sein Ingesiegel an dießen Briff gehangen und denselben mit eigener hant underschrieben
So habe ich auch zu desto mehren gezeucheniße dießen Verzicht mit eigener handt underschrieben Begeben im Jahr Thaußentfünfthundert zwey und neuntzig, an Tage Sanct Jacobi Apostoli
Ich Caspar Trilling bekenne diß obg als ? ”.
„Ich Caspar Trilling genande Erwerdts zu Oberhundem thue hirmit kundt und bekenne für mich und meine Erben, daß den Erben Jacob Trilling mein lieber Bruder zu Salhaußen (…).” Fragment aus einem Vertrag von 1592 im Besitz von Bernd Illigens.
Am 25. Juli 1592, am Namenstag seines Bruders, bestätigt Caspar Trilling seinen Erbteil vollständig erhalten zu haben. Das Erbe seiner Eltern, Hans und Anna Trilling in Saalhausen, dürfte nicht unerheblich gewesen sein, denn 1576 wird Hans Trilling zu Saalhausen als Besitzer eines Eigen- und Erbgutes von 1000 Gulden beurkundet.
Caspar Trilling wird bereits „Erwerdts” genannt, hat also das Gut Erwerdt übernommen.
Wie die umfangreiche und eingehende Chronik von Oberhundem aus 2008 aufzeigt, handelt es sich bei „Erwitz”oder „Erwigs” –Gut um einen von vier Höfen, welche aus dem freiadeligen Gut derer von Bruch in Oberhundem hervorgegangen sind. Diese Höfe wurden bis 1673 durch Johann Adolf von Fürstenberg für die Errichtung seines Wasserschlosses, die Adolfsburg in Oberhundem , gekauft.
Wie ich aus den Olper Heimatstimmen weiß, war der siegelnde Franz von der Hardt von 1570 bis 1595 kurkölnischer Richter zu Bilstein. Seine Unterschrift könnte von der Falz verdeckt links neben dem Siegelband stehen.
Die Schrift auf dem Dokument kam mir bekannt vor. Ich dachte deshalb, dass der kurkölnische Notar Johann Anthon Trilling sie niedergelegt haben könnte, dessen Kaufvertrag von 1601 ich 2006 im Saalhauser Boten Nr. 19 beschrieb.
Als ich den Archivar von Kirchhundem, Herrn Vormberg, wegen der Oberhundemer Hintergründe ansprach, meinte er spontan, dass es sich bei dem Schreiber um einen Vasbach handeln dürfte. Über die Vasbachs in Kirchhundem, welche über Generationen unter anderem Gerichtsschreiber für die Richter zu Bilstein waren, gibt es zahlreiche Veröffentlichungen. Im Augenblick kann ich den Protokolleur des Erbbriefes nicht identifizieren.
Aus der Chronik Oberhundems konnte ich weiter entnehmen, dass Caspar Erwertz 1606 in einer Schuldverschreibung als Kirchenprovisor genannt ist und auch noch im Bederegister 1623 aufgeführt wurde.
Was aber tut ein Erbbrief eines Trilling auf dem Schultenhof?
Eine Erklärung könnte die Urkunde auf dem Schultenhof von 1614 bieten. Die Höfegeschichte in der Saalhausener Chronik von Robert Rameil gibt den Inhalt kurz wieder. Zunächst bestätigt Johann von Oel nochmals den früheren Verkauf des Schultenhofes, dann entlässt er die mit Johann Erwerts verheiratete Walburga Schulte gegen Geld aus der Leibeigenschaft.
Falls Johann Erwerts ein Sohn des Caspar Trilling genannt Erwerdts ist, war man durch die Heirat der nächsten Generation miteinander verwandt.